An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zur Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße - unser Unternehmen betreffend - erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Mit dieser Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern in unserem Unternehmen.
Verdächtige Sachverhalte im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit - unser Unternehmen betreffend - können Sie an unsere interne Meldestelle melden, mit so konkreten Angaben wie möglich. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und sichern Vertraulichkeit zu.
Bitte nutzen Sie für Ihren Hinweis das Kontaktformular auf unserer Homepage oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:
info@afinro.de